Kindertagespflege in Sprockhövel
Die Kindertagespflege bietet ein familiennahes Betreuungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert. In der Regel werden Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren im Haushalt der Kindertagespflegeperson betreut. Dies ermöglicht eine Betreuung in einer familienähnlichen Atmosphäre mit einer kleinen Kindergruppe mit drei bis fünf Kindern, sowie einer festen Bezugsperson.
In Sprockhövel gibt es zusätzlich drei Großtagespflegestellen, in denen neun Kinder durch zwei Kindertagespflegepersonen betreut werden. Auch in dieser Betreuungsform ist jedes Kind einer Kindertagespflegeperson vertraglich fest zugeordnet. Eine Großtagespflege ist nicht zu verwechseln mit einem „kleinen Kindergarten“. Die individuelle, familiennahe Betreuung mit fester Bezugsperson wird somit gewährleistet.
Die Vorzüge der Kindertagespflege liegen vor allem in der individuellen Betreuung durch die kleine Gruppengröße. Somit wird den Kindern erleichtert, „untereinander Beziehungen aufzubauen und soziale Erfahrungen zu machen. Die intensive Betreuung und die enge Bindung zur Kindertagespflegeperson sind wichtige Grundlagen für frühkindliche Bildungs- und Entwicklungsprozesse.“ (s. hier).
Die Kindertagespflegepersonen haben alle eine Grundqualifizierung mit den Qualifizierungsstandards nach §21 Absatz 1 Satz 2 KiBiz absolviert. Die Standards entsprechen dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) bzw. bei Tätigkeitsaufnahme nach dem 01.08.2022 dem QHB-Handbuch (§ 21 Abs. 2 Satz 2 KiBiz).
Der Betreuungsumfang im Rahmen der Kindertagespflege richtet sich nach dem Bedarf der Eltern. Die Kindertagespflegepersonen sind selbstständig tätig. Sie als Eltern schließen mit ihnen einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag über die entsprechenden Stunden ab. Bei der Fachberatung Kindertagespflege können Sie einen Antrag auf Förderung der Kindertagespflege stellen. Dies bedeutet, dass die Stadt Sprockhövel der Kindertagespflegeperson die „laufende Geldleistung“ für die tatsächlich als Bedarf angemeldeten und beanspruchten Betreuungszeiten vergütet. Im Gegenzug wird von den Eltern ein Elternbeitrag nach der jeweils aktuellen Fassung der „Satzung der Stadt Sprockhövel über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege“ berechnet.
Die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson findet über die Fachberatung Kindertagespflege statt. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständigen Mitarbeiterinnen des Sachgebiets Kindertagesbetreuung.
Sofern Sie bei der Vergabe der Plätze im Rahmen der Kindertagespflege oder der Kindertageseinrichtungen am Anfang des Jahres nicht berücksichtigt werden konnten oder wenn Sie unterjährig eine Betreuung benötigen, füllen Sie bitte hier eine Bedarfsanzeige aus.
Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit der zuständigen Fachberatung Kindertagespflege auf. Sie wird Sie diesbezüglich gerne beraten!