Der Bebauungsplan setzt, als so genannter „verbindlicher Bauleitplan“, die bauliche Nutzung einzelner Gebiete fest. Die durch den Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen rechtsverbindlich und definieren das Baurecht der jeweiligen Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches.
Die Stadt stellt als Planungsträger die Bebauungspläne und andere städtebauliche Satzungen in eigener Verantwortung auf, unabhängig davon, ob die Verwaltung selbst, ein beauftragtes Planungsbüro oder ein privater Vorhabenträger den Plan erarbeitet. Es liegt im Ermessen der Stadt, ob und wann sie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für notwendig erachtet. Bebauungspläne werden vom Rat als Satzungen beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung erlangt ein Bebauungsplan die Rechtsgültigkeit.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gelten im Stadtgebiet 58 rechtskräftige Bebauungspläne, 2 Gestaltungssatzungen sowie 2 Abrundungssatzungen.
Im Rahmen laufender Bauleitplanverfahren sind derzeit zudem 2 Veränderungssperren in Kraft. Veränderungsperren werden vom Rat als Satzung beschlossen. Nähere Informationen zu den Veränderungssperren können der folgenden Auflistung entnommen werden:
- Satzung der Stadt Sprockhövel über die Veränderungssperre im Ortsteil Niedersprockhövel für den künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“
- Satzung der Stadt Sprockhövel über die Veränderungssperre im Ortsteil Haßlinghausen für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“
- Satzung der Stadt Sprockhövel über die Veränderungssperre im Ortsteil Niedersprockhövel für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 89 „An der Pfannenschmiede“
Die Einsichtnahme und Beratung zu diesen Bebauungsplänen und Satzungen erfolgt u.a. im Baubürgerbüro.
1. Liste der rechtskräftigen Bebauungspläne
2. Karte mit Lage der Bebauungspläne
3. Rechtskräftige Bebauungspläne
(derzeit stehen noch nicht alle B-Pläne zur Verfügung, die Ergänzung folgt laufend)