Flächennutzungsplan
Die bebaute Umwelt ist ein wesentliches Element im Alltag der Menschen. Sie bildet den Rahmen für das Wohnen und Arbeiten ebenso wie für die Freizeit und Erholung. Die Stadtentwicklung beschäftigt sich nicht nur mit dem Bauwilligen. Angesprochen sind alle Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel als Eigentümer, Benutzer, Nachbar oder Mieter. Dabei bestimmt die städtebauliche Funktion und Gestaltung ganz erheblich die Qualitäten und Chancen, die die Menschen in allen Lebensbereichen vorfinden. Weil das Bauen und die daraus wahrnehmbaren Veränderungen aber immer viele betrifft, muss es sich in die städtebauliche Ordnung und Entwicklung einfügen. Verbindliche Anforderungen an das Planen und Bauen im Interesse der Allgemeinheit zu formulieren, ist Aufgabe des Städtebaurechts.
Die Bauleitplanung in den Städten und Gemeinden stützt sich dabei auf zwei Planungsstufen: Auf den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Plan und den Bebauungsplan als verbindlichen Plan. Der Bebauungsplan wird ebenso wie z.B. Gestaltungssatzungen und Abrundungssatzungen vom Rat als Städtische Satzung beschlossen.
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Der Flächennutzungsplan der Stadt Sprockhövel
Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar. Er soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Der Flächennutzungsplan ist für den Rat und die Verwaltung der Stadt Sprockhövel sowie für alle an der Entstehung beteiligten öffentlichen Planungsträger verbindlich. Für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger oder das einzelne Grundstück sind daraus jedoch keine konkreten Rechte oder Pflichten ableitbar.
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat am 27.Mai 1993 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieser wurde dann nach dem ca. 5 Jahre dauernden Aufstellungsverfahren unter reger Beteiligung der Bevölkerung am 12.09.1998 mit der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg wirksam.
Seitdem wurden folgende Flächennutzungsplanänderungen für Einzelbereiche wirksam.
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich „Südliche Hauptstraße / Bahnhofstraße“
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich „Auf den Spähen“
3. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich „Haßlinghausen Süd III“
4. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich „Sportplatz Landringhauser Weg"
5. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich "Rathausplatz“
6. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich "Golfanlage Sprockhövel"
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich "Beisenbruch"
https://cloud.sprockhoevel.de/index.php/s/q6JXdyoWcYSzaFS
Der Flächennutzungsplan ist auch während der Dienststunden von montags bis freitags im Rathaus der Stadt Sprockhövel, Rathausplatz 4, 2. Obergeschoss, im Flur des Sachgebietes Planen u. Umwelt (vor Raum 2.11), ausgehängt und dort einsehbar.