Vermessung / Karten / Pläne
Im Bereich Vermessung dreht sich alles rund um sogenannte Geodaten und Geoinformationen. Diese entstehen aus den Vermessungen zur Veränderung von Grundstücken, topografischen Vermessungen sowie aus Luftaufnahmen. Geodaten bestehen aus grafischen (Karten, Pläne) und beschreibenden Inhalten. Waren früher zur Beantwortung raumbezogener Entscheidungen und Arbeiten umfangreiche Planarchive, Karteien und Recherchen erforderlich, ermöglichen geografische Daten und geografische Informationssysteme (GIS) heute schnell und einfach Auskünfte und Analysen aus digitalen Informationen.

Die Stadt Sprockhövel verfügt über ein internes Informationssystem, welches eine Vielzahl von raumbezogenen Daten vorhält. Hier erhält der Sachbearbeiter schnellen Zugriff auf beispielsweise folgende Grundstücksinformationen:
Kanalbestand, Kampfmittelverdachtsflächen, Bodenrichtwerte, Mobilfunkstandorte, Beleuchtungskataster, Bergbau gefährdete Flächen, Bebauungsplangebiete, Darstellung im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan, Luftbilder, Höhenmodelle, Liegenschaftsinformationen usw.

Ebenfalls erhält man im Bereich Vermessung die vom Kreis zur Verfügung gestellten Katasterauszüge.
Katastervermessungen werden erforderlich, wenn aufgrund privater, notarieller Verträge neue Flurstücke oder Flurstücksteile gebildet werden. Dabei kann auch eine Zuschreibung zu anderen Flurstücken erfolgen.
Die Katasterkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Hausnummern, topografische Informationen, Verwaltungsgrenzen, Orts-, Flur- und Straßennamen.
Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte sind im Baubürgerbüro käuflich zu erwerben.

Für die Vergabe und Umnummerierung der Hausnummern in der Stadt Sprockhövel ist ebenfalls das Gebiet Vermessung zuständig.
Bei Umnummerierungen sind die Grundstückseigentümer über die beabsichtigte Maßnahme zu unterrichten. Nach Festsetzung der Umnummerierung erhalten die Grundstückseigentümer einen schriftlichen Bescheid.
Bei Veränderung der Eingangssituation kann eine zusätzliche Hausnummer vergeben werden. Dieses erfolgt durch ein formloses Schreiben oder per E-Mail.

Auskünfte zu Bodenrichtwerten können telefonisch oder online unter
http://www.boris.nrw.de/ abgerufen werden.
Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie z.B. Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein baureifes Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (sogenanntes Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich grundsätzlich auf unbebaute Grundstücke. Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.