Sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung

Laut Antidiskriminierungstelle des Bundes, haben mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland schon einmal sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder beobachtet. Arbeitgeber*innen sind verpflichtet die Beschäftigten aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung.

§3 Abs. 4 „ Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung […] wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Einen Leitfaden der Antidiskriminierungsstelle, was Sie im Falle von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz tun können, finden sie Hier

Mobbing

Mobbing ist eine systematische und kontinuierliche Ungleichbehandlung, Herabwertung und Benachteiligung über einen längeren Zeitraum. Wichtig um Mobbing nachzuweisen zu können, ist das Führen eines Mobbing Tagebuches. Das Formular der Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann Ihnen helfen Vorfälle zu dokumentieren.

Für Persönliche und anonyme Beratung im Fall von Mobbingerfahrungen erreichen Sie die MobbingLine NRW unter der Telefonnummer +49 211 837 1911

Ansprechpartnerin

Gleichstellungsbeauftragte

Doreen Reichold

Tel: 02339/917-238
gleichstellung@sprockhoevel.de

Stadt Sprockhövel
Rathausplatz 4
45549 Sprockhövel

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