Grundsteuerreform 2025

Was muss ich wissen?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Diese Einheitswerte werden ab dem Jahr 2025 ersetzt durch neue sogenannte Grundsteuerwerte. Damit diese Grundsteuerwerte auch rechtzeitig vorliegen, müssen bereits im Jahr 2022 für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Das betrifft auch den Grundbesitz, für den Sie diesen Bescheid erhalten.

Deshalb werden Sie im Jahr 2022 vom Finanzamt - nicht von der Stadt Sprockhövel - aufgefordert werden, die aktuellen Merkmale Ihres Grundstücks zum Stichtag 01.01.2022 („Hauptfeststellungszeitpunkt“) zu erklären. Die Erklärung können Sie in der Zeit zwischen dem 01.07.2022 und 31.10.2022 online unter MeinELSTER www.elster.de abgeben.

Danach erhalten Sie – wie bisher – drei Bescheide:

  1. Grundsteuerwertbescheid: Das Finanzamt stellt auf Basis Ihrer Angaben den neuen Grundsteuerwert Ihres Grundbesitzes fest und teilt Ihnen diesen per Bescheid mit.
     
  2. Grundsteuermessbescheid: Zusätzlich erhalten Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der vom Grundsteuerwert abhängt. Dieser Wert dient nur der Berechnung der Grundsteuer. Er ist nicht zu bezahlen. Weder an das Finanzamt noch an die Stadt Sprockhövel. 
     
  3. Grundsteuerbescheid: Von der Stadt Sprockhövel erhalten Sie dann schließlich im Jahr 2025 den Grundsteuerbescheid, der auf dem vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrag beruht. Dieser Grundsteuerbescheid enthält die von Ihnen an die Stadt Sprockhövel zu zahlenden Beträge. 

Um Ihnen die Erklärung zu erleichtern, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken ein Informationsschreiben vom Finanzamt erhalten, aus dem sich die wesentlichen Daten ergeben, die für die Erklärung relevant sind. Auch die Eigentümerinnen und Eigentümer von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft werden vom Finanzamt gesondert mit unterstützenden Hinweisen informiert. Falls für Sie eine Angehörige oder ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe tätig ist, leiten Sie diese Informationen bitte an diese Person weiter.

Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an Ihr Finanzamt. Die Finanzverwaltung hat eine Telefon-Hotline eingerichtet, bei der Sie kostenlos Auskunft erhalten. Die Grundsteuer-Hotline erreichen Sie unter 02324/208-1959 (Mo. bis Fr. 9:00 bis 18:00 Uhr). Alle Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.nrw.de.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Sprockhövel, die auf dem Bescheid über Grundbesitzabgaben genannt sind, können Ihnen hierzu keine Auskunft geben. 

 

Erklär-Video zur Grundsteuerreform

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht.

Darin wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden und auf die Gründe hingewiesen, weshalb die Reform notwendig war. Insbesondere sollen alle Erklärungspflichtigen noch einmal für eine rechtzeitige Grundsteuererklärung sensibilisiert werden.