Gewässerunterhaltung

Die Stadt Sprockhövel ist nach dem Landeswassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) für alle Gewässer II. Ordnung einschließlich der Uferrandstreifen unterhaltungspflichtig. Die Gewässerunterhaltung erstreckt sich auf das Gewässerbett einschließlich der Ufer. Zu den laufenden Unterhaltungsarbeiten gehören insbesondere das Beseitigen von Abflusshindernissen und Schwimmgut, Ausbesserung von Uferbeschädigungen und die Reinigungen der Durchlässe.

 

Die Art und Weise der Durchführung von Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen in und an Gewässern hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich verändert. Damals betrachtete man vielerorts Bäche und kleinere Flüsse als Teil des städtischen Entwässerungssystems. Demzufolge war ein rascher Wasserabfluss in hydraulisch leistungsfähigen Profilen gewünscht. Der Naturhaushalt blieb dabei oft auf der Strecke.

Das heute anzuwendende Wasserrecht hat sich dahingehend geändert, dass nunmehr die ökologischen Belange im Vordergrund stehen. Im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist der gute ökologische Zustand der Gewässer zu erhalten bzw. wieder herzustellen. An diesem Leitsatz orientieren sich alle zukünftigen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen (www.ruhr.nrw.de).

Das Sachgebiet Tiefbau ist für die zu erstellenden Planungen, Wasserrechtsgenehmigungen und Förderanträge sowie die Umsetzung der Baumaßnahmen zuständig und das Sachgebiet Bauhof für die Unterhaltung des Gewässerbettes einschließlich der Ufer und der Durchlässe.

In den Bildern ist die Renaturierung der Sprockhöveler Baches im Jahre 2009 zu sehen.