Kleinkläranlagen

Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung des häuslichen Schmutzwassers aus einzelnen oder mehreren Gebäuden und sind innerhalb des zu entwässernden Grundstücks eingebaut.

Grundstücke, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden können,müssen eine Kleinkläranlage ( Grundstückskläranlage)  errichten, falls die Abwasserbeseitigungspflicht auf sie übertragen worden ist.

Dabei handelt es sich um Abwasserreinigungsanlagen mit einer Ausbaugröße von bis zu 50 Einwohnergleichwerten.

Zu einer Kleinkläranlage gehören eine Einrichtung zur mechanischen Entschlammung des Abwassers (Mehrkammergrube) und eine biologische Reinigungsstufe, die sehr unterschiedlich gestaltet sein kann (Belebungsverfahren, Tropfkörper, Festbettreaktor, SBR, Pflanzenkläranlage).

Kleinkläranlagen sind in der DIN 4261 beschrieben.

Eine Genehmigung zum Betrieb einer Kleinkläranlage wird durch den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises erteilt.

 Die Entleerung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erfolgt im Stadtgebiet Sprockhövel im Auftrag des Fachbereiches Tiefbau durch die

 

Fa.Korfmann GmbH

Raffenberg 51

45529 Hattingen

Tel.: 02324/28456.

 

Die Entleerung der Kleinkläranlagen im Stadtgebiet Sprockhövel erfolgt nach Bedarf.

 

Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel vom 17.12.2001, geändert durch den 1.Nachtrag vom 14.12.2008.