Winterdienst

Das Sachbebiet Bauhof der Stadt Sprockhövel ist für ca. 130 km Gemeindestraßen verkehrssicherungspflichtig. Die Kommunen haben grundsätzlich nach den Vorgaben der Verkehrssicherungspflicht, soweit die öffentliche Sicherheit und Ordnung dies erfordern, öffentliche Straßen innerhalb geschlossener Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Kreis-, Landes- und Bundesstraßen im Rahmen des Zumutbaren im Winter zu räumen und zu streuen.

 

Dieses gilt ebenfalls für Gehwegflächen (soweit nicht übertragen), öffentliche Nebenflächen und Überwege.

 

Das Stadtgebiet ist in 4 Streubezirke und diese in 4 Streustufen eingeteilt. Die Streustufen entsprechen in ihrer Rang- und Reihenfolge der Verkehrswichtigkeit der entsprechenden Straße, wobei alle verkehrswichtigen Straßen der Streustufe 1 zugeordnet sind.

Zur Durchführung des Winterdienstes, insbesondere zu Zeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit, wurde ein Bereitschaftsplan erstellt.

Dieser gilt  von Anfang November des laufenden Jahres bis Mitte März des folgenden Jahres, wobei die jeweils ersten und letzten 2 Wochen auf Anordnung erfolgen. Für die übrigen Wochen gilt dann „feste“ Bereitschaft und zwar in der Zeit von

                                   04:00 – 21:00 Uhr.

Der Beginn 04:00 Uhr wurde gewählt, da dann sichergestellt ist, dass alle verkehrs- wichtigen Straßen bei Einsätzen des täglichen Berufsverkehrs bearbeitet sind.

Fragen und Anregungen richten Sie bitte direkt an das Sachgebiet Tiefbau unter: Strasse@sprockhoevel.de


Straßenreinigungssatzung der Stadt Sprockhövel