Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein wichtiger Ansprechpartner im Bereich der Jugend- und Familienhilfe.
Er bietet Unterstützung und Beratung für Familien, Kinder und Jugendliche bei Erziehungsfragen, Versorgung sowie in besonderen Problemlagen. Dabei übernimmt der ASD eine wichtige Vermittlungs- und Informationsfunktion und bietet vielfältige Hilfen in unterschiedlichen Notlagen. Der ASD steht allen Familien zur Seite, die Rat und Hilfe suchen, und arbeitet eng mit anderen Einrichtungen und Fachstellen zusammen, um ein umfassendes Unterstützungsangebot bereitzustellen.
Neben der beratenden Funktion hat der ASD auch die Verantwortung des staatlichen Wächteramts und ist für den Schutz von Kindern zuständig. Gemäß § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch ist das Jugendamt verpflichtet einzugreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Aufgaben des ASD:
- Erziehungsberatung für Eltern und Sorgeberechtigte
- Beratung bei Trennung- und Scheidung, insbesondere zum Umgangs- und Sorgerecht
- Vermittlung und Organisation von Hilfen zur Erziehung gem. §27ff Sozialgesetzbuch VIII
- Einschätzung und Intervention bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§8a Sozialgesetzbuch VIII)
- Krisenintervention, z.B. durch Inobhutnahme von Kindern (§42 Sozialgesetzbuch VIII).
Besteht ein Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung?
Von Montag bis Donnerstag können Sie sich in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr bei ihrer Ansprechperson melden oder diese E-Mail benutzen: kindeswohlgefaehrdungen@sprockhoevel.de
Bei einer akuten Gefahr oder in einer Notsituation eines Kindes oder Jugendlichen informieren Sie bitte umgehend die Polizei (Tel.: 110).
Außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes stellt die Polizei den Kontakt zu unserem Bereitschaftsdienst her.




