Seit dem Schuljahr 2008/2009 wurden die Schulbezirke für öffentliche Grundschulen abgeschafft. Es steht den Eltern seitdem frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Dessen ungeachtet hat jedes Kind in seiner Gemeinde einen gesetzlichen Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazität.
Schulpflichtig werden die Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2019 bis einschließlich 30. September 2020 geboren sind. Kinder, die nach dem 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter oder die Schulleiterin unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Die Sprockhöveler Eltern wurden mit Brief vom 21. August 2025 vom Schulträger schriftlich aufgefordert, ein Anmeldeformular („Gelber Zettel“) auszufüllen und dieses bis zum 02. Oktober 2025 an der Grundschule abzugeben, wo ihr Kind angemeldet werden soll. Eltern, die bis zum 05. September 2025 keinen Brief zur Einschulungsaufforderung per Postversand erhalten haben, möchten sich bitte zeitnah mit der Schulverwaltung der Stadt Sprockhövel in Verbindung setzen. Rufnummer ist die 02339 917-196.
Nach Abgabe des gelben Anmeldezettels in der gewünschten Grundschule werden die Eltern schriftlich von der Schule informiert, wo und zu welchem Termin ihr Kind persönlich angemeldet werden kann.
Eltern, die ihr Kind gegebenenfalls auf Antrag einschulen lassen möchten, sollten sich bis Ende September 2025 telefonisch oder schriftlich mit der jeweiligen Schule in Verbindung setzen.
Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel:
BÖRGERSBRUCH, Dresdener Str. 43 0 23 24 / 97 01 529
GENNEBRECK, Zum Sportplatz 10a 02 02 / 25 24 16 00
HASSLINGHAUSEN, Geschwister-Scholl-Str. 6 0 23 39 / 12 42 02
HOBEUKEN, Hobeuken 11 0 23 39 / 91 96 700