Ab morgen (3. Juli) können Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen den neuen digitalen Fischereischein beantragen. Grundlage ist die Novellierung des Landesfischereigesetzes des Landes NRW.
Mit der Gesetzesänderung werden Fischereischeine künftig in einem fälschungssicheren Scheckkartenformat mit integriertem NFC-Chip ausgegeben.
Beantragen lässt sich der Schein künftig auf zwei Wegen: Online über die BundID mit eID-Login im NRW-Serviceportal oder weiterhin im Bürgerbüro der Stadt Sprockhövel.
Weitere Änderungen:
- Der Jugendfischereischein wird abgeschafft.
- Der neue Fischereischein enthält weder ein Lichtbild noch die Wohnanschrift der Inhaberin bzw. des Inhabers.
- Bereits ausgestellte Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum.
Ausführliche Informationen zum neuen Fischereischein, zur Fischereiprüfung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Zusätzlich steht hier eine FAQ-Sammlung mit den wichtigsten Informationen zum Download zur Verfügung.

